Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist neben dem beA eines der zentralen Elemente des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Justiz. Das beBPO ist jedoch keine neue Technologie, sondern nur die gesetzliche Umschreibung zum elektronischen Rechtsverkehr für Behörden.
Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach schließt eine Lücke im Elektronischen Rechtsverkehr. Mit der Einführung wird dieser für Bürger und Unternehmen eröffnet. Voraussetzung für die Teilnahme ist, wie bei den anderen sicheren Übertragungswegen auch, die Registrierung im SAFE-Verzeichnis mit einer Identitätsbestätigung durch eID, Unternehmenssiegel oder Notarbestätigung.
Das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das von der Bundesnotarkammer (BNotK) eingerichtet wird, steht seit 2016 zur Verfügung. Da Notare bereits seit 2007 das EGVP nutzen, ändert sich im Rahmen der Umstellung auf das beN nur der Übertragungsweg.
Federführend für den reibungslosen Ablauf des ERV ist die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik (BLK) in der Justiz. Als Kern werden hier die Standards für die bewährten Infrastrukturkomponenten zur sicheren Kommunikation per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, integrierte Quittungsmechanismen, Prüfprotokolle und die Benutzerverwaltung (Verzeichnisdienst SAFE) definiert und weiterentwickelt.
Die zu Grunde liegende Infrastruktur wird für Nutzer, wie z.B. Firmen und Behörden, von der Justiz zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Infrastruktur ist eine ERV-konforme Sende- und Empfangssoftware, z.B. proGOV. Ein weiteres zentrales Element für den Elektronischen Rechtsverkehr ist eine elektronische Identität (SAFE-ID) durch die Registrierung und Eintragung im sicheren Verzeichnisdienst nach dem SAFE-Standard. Hier werden Vertrauensstellungen unterschiedlicher Gruppen wie Gerichte, Rechtsanwälte, Notare oder auch Behörden definiert.
Achtung: Für Behörden, die in der Vergangenheit ein EGVP-Postfach genutzt haben, ist für den Umstieg auf das besondere elektronische Behördenpostfach - beBPo - zwingend eine neue SAFE-ID erforderlich. Diese kann wie gewohnt unter https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client beantragt werden.
Sicherer elektronischer Austausch zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Justiz über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO).
Sicherer elektronischer Austausch über das Elektronische Bürger- & Organisationenpostfach (eBO) für Fachabteilungen im Mahnwesen, bei Insolvenzverfahren oder zum Zugriff auf elektronische Akten- und Registerauskünfte, z.B. für Inkassobüros, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berufsverbände oder Gewerkschaften.
procilon Softwarekomponenten ermöglichen die Integration von Funktionalitäten für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in Drittanwendungen, z.B. Inkasso- oder Insolvenzsoftware
proGOV-Technologie für smarten elektronischen Rechtsverkehr
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege nimmt proGOV-Plattform von procilon in Betrieb
Mitarbeiterfreundliche Lösung durch Technologie-Partnerschaft von EITCO und procilon
Kontaktieren Sie uns.
034298 4878-31
eBO-Postfach so einfach wie E-Mail
JETZT WECHSELN: zu proTECTr eBO
Komplettpaket für Organisationen & Selbständige