Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) » procilon GROUP

Elektronischer
Rechtsverkehr (eRV)

Sicherer Datenaustausch mit der Justiz für Unternehmen und Behörden

procilon Technologien übernehmen im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs die Aufgaben zur Absicherung der Kommunikation, das heißt die Anbindung an Intermediäre, die Anbringung und Prüfung elektronischer Signaturen sowie die Verarbeitung und interne Verteilung der elektronischen Nachrichten.
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Datenübermittlung an die Justiz im Rahmen des eRV

So funktioniert's
Beim EGVP-Versand im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs verschlüsselt der Absender den Inhalt als auch den Empfänger der Nachricht separat. Dieses zweifach verschlüsselte Paket sendet er dann an das Justiz-Postfach EGVP. Dieses fungiert als zentrale Verteilerstelle in der elektronischen Justizkommunikation. Hier, beim sogenannten Intermediär, wird die Empfängeradresse entschlüsselt, jedoch nicht der Inhalt. Bei der Abholung vom Intermediär durch den Empfänger wird die Nachricht für den Empfänger transportverschlüsselt. Mithilfe der entsprechenden Entschlüsselungssoftware hat der Empfänger schließlich Zugriff auf den Inhalt des Pakets.

Die Übertragungswege
im elektronischen Rechtsverkehr (eRV)

EGVP

Das Elektronische Gerichts-und Verwaltungspostfach
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ist der Oberbegriff der Übertragungsmethoden im eRV und umfasst verschiedene eng aufeinander abgestimmte Infrastrukturkomponenten (SAFE, OSCI etc.), die einen sicheren, authentizierten und rechtsverbindlichen Transport von Nachrichten für die elektronische Kommunikation mit Behörden und Justiz möglich macht. Auf diesen EGVP-Infrastrukturkomponenten basieren auch alle anderen Postfächer für den elektronischen Rechtsverkehr, welche dank Trusted Domain-Prinzip sensible Nachrichten untereinander wechselseitig austauschen können:

Schematische Darstellung

sichere Übertragungswege im ERV

beBPO

Das besondere elektronische Behördenpostfach

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist neben dem beA eines der zentralen Elemente des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Justiz. Das beBPO ist jedoch keine neue Technologie, sondern nur die gesetzliche Umschreibung zum elektronischen Rechtsverkehr für Behörden.

eBO

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach schließt eine Lücke im Elektronischen Rechtsverkehr. Mit der Einführung wird dieser für Bürger und Unternehmen eröffnet. Voraussetzung für die Teilnahme ist, wie bei den anderen sicheren Übertragungswegen auch, die Registrierung im SAFE-Verzeichnis mit einer Identitätsbestätigung durch eID, Unternehmenssiegel oder Notarbestätigung.

beN

Das besondere elektronische Notarpostfach

Das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das von der Bundesnotarkammer (BNotK) eingerichtet wird, steht seit 2016 zur Verfügung. Da Notare bereits seit 2007 das EGVP nutzen, ändert sich im Rahmen der Umstellung auf das beN nur der Übertragungsweg.

beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Das beA löst das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP für Rechtsanwälte ab. Einrichtungen der Justiz, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, werden sind über das beA erreichbar. Auch die Zustellung an Rechtsanwälte erfolgt im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Gerichte über das beA. Das Anwaltspostfach gehört stets zur Person und nicht zur Kanzlei / Sozietät / Bürogemeinschaft usw.

SAFE - Verzeichnis digitaler Identitäten im elektronischen Rechtsverkehr

Federführend für den reibungslosen Ablauf des ERV ist die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik (BLK) in der Justiz. Als Kern werden hier die Standards für die bewährten Infrastrukturkomponenten zur sicheren Kommunikation per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, integrierte Quittungsmechanismen, Prüfprotokolle und die Benutzerverwaltung (Verzeichnisdienst SAFE) definiert und weiterentwickelt.

Die zu Grunde liegende Infrastruktur wird für Nutzer, wie z.B. Firmen und Behörden, von der Justiz zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Infrastruktur ist eine ERV-konforme Sende- und Empfangssoftware, z.B. proGOV. Ein weiteres zentrales Element für den Elektronischen Rechtsverkehr ist eine elektronische Identität (SAFE-ID) durch die Registrierung und Eintragung im sicheren Verzeichnisdienst nach dem SAFE-Standard. Hier werden Vertrauensstellungen unterschiedlicher Gruppen wie Gerichte, Rechtsanwälte, Notare oder auch Behörden definiert.

Achtung: Für Behörden, die in der Vergangenheit ein EGVP-Postfach genutzt haben, ist für den Umstieg auf das besondere elektronische Behördenpostfach - beBPo - zwingend eine neue SAFE-ID erforderlich. Diese kann wie gewohnt unter https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client beantragt werden.

Unsere Lösungen
für sicheren elektronischen Rechtsverkehr

  • beBPO Lösung für die Öffentliche Verwaltung

    Sicherer elektronischer Austausch zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Justiz über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO).

  • eBO Lösungen für Fachabteilungen und Nicht-Juristen

    Sicherer elektronischer Austausch über das Elektronische Bürger- & Organisationenpostfach (eBO) für Fachabteilungen im Mahnwesen, bei Insolvenzverfahren oder zum Zugriff auf elektronische Akten- und Registerauskünfte, z.B. für Inkassobüros, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berufsverbände oder Gewerkschaften.

  • EGVP Lösungen für Softwarehersteller und -Entwickler

    procilon Softwarekomponenten ermöglichen die Integration von Funktionalitäten für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in Drittanwendungen, z.B. Inkasso- oder Insolvenzsoftware

logo progov

Elektronischer Rechtsverkehr - Unsere zertifizierte Technologie für EGVP, beBPo, Verschlüsselung, Signatur u.v.m.

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