Nutzer des proNEXT Secure Frameworks wurden per E-Mail kontaktiert.
Wichtig: Bitte befolgen Sie die Update-Anleitung, die Ihnen am 01.03.21 gegen 13:45 Uhr vom Support zugesandt wurde. Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Team.
Die Handreichung des verbandsinternen Arbeitskreis "Stand der Technik" des TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.- kann Unternehmen als Referenz für Vereinbarungen zu Sicherheitsmaßnahmen bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen.
"Unsere Handreichung zum Stand der Technik soll Unternehmen, Anbietern und Dienstleistern Hilfestellung zur Bestimmung des 'Standes der Technik' im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung geben. Das Dokument kann dabei als Referenz für vertragliche Vereinbarungen, Vergabeverfahren bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen."
- RA KARSTEN U. BARTELS LL.M. | HK2 RECHTSANWÄLTE; TELETRUST-VORSTAND UND LEITER DER TELETRUST-AG "RECHT"
„Mit der Handreichung setzen wir einen weiteren Meilenstein in der Bestimmung des 'Standes der Technik' von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Das soll auch in Zukunft so bleiben."
- TOMASZ LAWICKI | AC SCHWERHOFF; LEITER DES TELETRUST-ARBEITSKREISES "STAND DER TECHNIK"
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