Das besondere elektronische Behördenpostfach dient der sicheren Kommunikation von Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Jede Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt, ist gesetzlich verpflichtet, über alle sicheren Übertragungswege erreichbar zu sein und somit auch verpflichtet, ein beBPo zu betreiben.
Dieses Postfach ist für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr konzipiert, und dient der rechtssicheren Kommunikation mit der Justiz, sowie Anwälten und Notaren.
Zielgruppe: Der Workshop zum Thema beBPo richtet sich speziell an alle Verwaltungen, die im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie eine vollständig elektronische Abwicklung der Kommunikationsprozesse mit Gerichten anstreben.
Sie sind sich unsicher oder benötigen ein Angebot?
Ein noch größerer Nutzen kann durch die Verbindung einer ERV-Lösung mit der jeweiligen Fachsoftware erreicht werden. Neben der Evaluierung technischer Lösungen, werden komplette Umsetzungsszenarien anhand funktionaler und nichtfunktionaler Anforderungen beschrieben.
Kontaktieren Sie uns.
034298 4878-31