Die zweitägige Anwenderkonferenz der procilon vereinte auch 2016 deutschlandweite Vertreter unterschiedlicher Branchen. Die Veranstaltung spannte einen Bogen von regionalen Aktivitäten bis zur europäischen Gesetzgebung rund um die Informationssicherheit.
Für alle Teilnehmer sowie diejenigen, die nicht an der Konferenz teilnehmen konnten, haben wir im Folgenden die Highlights als Nachlese zusammengestellt.
Neben dem aktiven Austausch zu fachlichen und technologischen Themen wurden die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung zum Datenschutz (EU-DSGV) und zur Stärkung des Vertrauens in elektronische Identitäten (eIDAS) diskutiert.
So wurde im Verlauf der Konferenz neue Formen der Manipulations-Prävention durch die Verwendung elektronischer Siegel von der Bundesdruckerei vorgestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz widmete sich dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Inzwischen gibt es hierzu strukturierte Vorgehensmodelle und mit dem IT-Sicherheitsgesetz auch den entsprechenden rechtlichen Rahmen. Allerdings lässt der Gesetzgeber den sog. „Stand der Technik“ offen. Als Verband der deutschen IT-Sicherheitsindustrie hat der TeleTrusT e.V. den aktuellen „Stand der Technik“ für die grundlegenden Schutzziele formuliert und als Handreichung einer breiten Öffentlichkeit bereitgestellt. Als Mitglied des TeleTrusT beteiligte sich die procilon GROUP an diesen Konkretisierungen und hat diese gemeinsam mit dem Verband auf der Konferenz vorgestellt.
Einen beeindruckenden Einblick in den Umgang mit personenbezogenen Daten in den USA gab der amerikanische Rechtsanwalt Karl M. Kuras, der an Hand von frei im Internet zugänglichen Daten den Lebenslauf einer Person rekonstruierte.
Spätestens mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DGV) im Jahr 2018 wird diese für alle Cloud-Anbieter im EU-Binnenmarkt relevant, wenn Ihre Dienste in Europa genutzt werden können. Es gilt abzuwarten, wie die einzelnen Anbieter damit umgehen.
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