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Elektronische Siegel sind digitale Äquivalente zu traditionellen Siegeln und Stempeln. Sie dienen dazu, die Echtheit und Unversehrtheit von elektronischen Dokumenten zu gewährleisten und können unter anderem für Finanzberichte, Verträge und Baugenehmigungen eingesetzt werden. Bei einem elektronischen Siegel handelt es sich um eine Sonderform der qualifizierten elektronischen Signatur. Der Unterschied besteht lediglich in der Rechtsform des Inhabers des zugehörigen Zertifikats. Im Gegensatz zur elektronischen Signatur handelt es sich dabei nicht um eine natürliche, sondern um eine juristische Person. Diese Zertifikate bedürfen ebenfalls einer Identitätsfeststellung und können z. B. als Siegel für Behörden und Unternehmen ausgestellt werden. Im Gegensatz zu qualifizierten elektronischen Signaturen sind qualifizierte elektronische Siegel also nicht mit einer bestimmten Person verbunden, sondern repräsentieren vielmehr die Authentizität einer Organisation oder einer bestimmten Instanz.
Ist ein Dokument elektronisch gesiegelt, so ist eine unbemerkte Änderung unmöglich.
Sind Daten elektronisch gesiegelt, können diese eindeutig der juristischen Person zugeordnet werden.
Ein Dokument mit einem elektronischen Siegel muss gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) durch juristische Institutionen und Gerichte anerkannt werden.
elektronische Siegel & Signaturen
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Elektronische Siegel haben unter anderem den Vorteil, dass sie über einen zentralen Siegelserver und somit von mehreren berechtigten Personen verwendet werden können. Dies ist auch möglich, wenn die Erstellung des Siegels innerhalb einer Scanumgebung erfolgen soll. Darüber hinaus sind elektronische Siegel eine kostensparende Lösung, da nicht für jeden „Unterzeichner“ ein eigenes Zertifikat benötigt wird.
Als Alternative zu bisher üblichen Personenzertifikaten für die qualifizierte Signatur bietet sich das qualifizierte elektronische Siegel (E-Siegel) an, welches als Unternehmens- bzw. Behördensiegel am Markt angeboten wird. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist in der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung ) festgelegt. Der Inhaber des Zertifikats muss dabei eine juristische Person sein. Die zu wählende Form ergibt sich aus der Art der zu verarbeitenden Dokumente und ihrem Schutzbedarf. In jedem Fall sollten Anwender in größeren Institutionen das elektronische Siegel in Betracht ziehen und eine Bewertung durchführen, inwiefern die Nutzung im eigenen Haus zulässig ist.
Eine elektronische Signatur bezeugt die Echtheit eines Dokumentes und gibt Auskunft darüber, wer die Unterschrift geleistet hat. Bei der qualifizierten elektronischen Signatur wird der zuvor identifizierte Unterzeichner im Zusammenhang einer gesicherten Transaktion mit dem Dokument verbunden.
Ein elektronisches Siegel wird von Organisationen oder Behörden verwendet, um die Herkunft und Integrität von Dokumenten zu verifizieren. Es dient dazu, die Institution zu repräsentieren und die Authentizität des Dokuments zu bestätigen, ohne die individuelle Identifizierung des Unterzeichners vorzunehmen.
Entwickelt von der intarsys GmbH, einem Unternehmen der procilon GROUP, erfüllt Sign Live! CC alle Anforderungen der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt der Europäischen Union (eIDAS). Diese Lösung ermöglicht die Erzeugung und Prüfung fortgeschrittener und qualifizierter elektronische Signatur, Siegel und Zeitstempel gemäß den Standards CAdES, PAdES und XAdES.
Unsere Produkte erfüllen alle Anforderungen der EU-Verordnung und bieten eine umfassende Sicherheitslösung.
Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre spezifischen Anforderungen zu erfüllen und Ihnen bei der Implementierung zu helfen.
Gemeinsam mit der D-Trust GmbH, der SEAL Systems AG und der intarsys GmbH hat die AOK Systems GmbH das E-Siegel als Integritätsschutz für elektronische Dokumente eingeführt
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Die eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) ist die rechtliche Grundlage für elektronische Identifizierungen und Vertrauensdienste in der EU. Sie unterstützt Unternehmen und Verwaltungen dabei, sichere elektronische Transaktionen durchzuführen, indem sie einen rechtlichen Rahmen für digitale Identitäten und Authentifizierungen schafft.
Weitere Informationen über die eIDAS-Verordnung finden Sie unter: eIDAS-Verordnung
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