Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stellt die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen vor bedeutende Herausforderungen. Dies begründet sich nicht nur aus dem gesetzten rechtlichen Rahmen des OZG selbst, sondern darüber hinaus aus der Einhaltung bestehender und zu erwartender Gesetze. In der Begründung des Gesetzgebers, findet sich die digitale Verwaltungsmodernisierung Deutschlands. Selbige kann nur erreicht werden, wenn parallel zu den technischen Aspekten das Potential völlig neu gedachter digitalisierter Prozesse ausgeschöpft wird. Der OZG Umsetzungskatalog umfasst 575 Fachverfahren, die als Verwaltungsleistungen online angeboten werden müssen.
Mit der Nutzung sicherer elektronischer Identitäten bietet sich die Chance Verwaltungsleistungen umfangreich zu automatisieren und eine vertrauenswürdige Kommunikation zwischen Bürger und Unternehmen mit den Verwaltungen zu gewährleisten. Das gleiche trifft für den automatisierten Datenaustausch zwischen Systemen (m2m) innerhalb der Verwaltungen zu.
In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sind solche Szenarien mit dem SAFE-Verzeichnisdienst und den besonderen elektronischen Postfächern für Behörden, Notare und Rechtsanwälte bereits heute im Einsatz. Ein wertvoller Erfahrungsschatz, der auch für die Umsetzung des OZG nutzbar ist.