proNEXT Archive Manager » procilon GROUP

proNEXT
Archive Manager

BSI-zertifizierte Software für rechtskonforme elektronische Aufbewahrung

proNEXT Archive Manager beinhaltet alle Komponenten, die für eine revisionssichere Ablage insbesondere qualifiziert signierter Dokumente sowie die Erhaltung der Gültigkeit von Signaturen und elektronischen Siegeln nach eIDAS benötigt werden.
logo pronext

Die nach neuestem Prüfschema (Version 1.2.1) der BSI 03125 (TR-ESOR) zertifizierte proNEXT Archive Manager Technologie bietet sämtliche kryptografischen Erweiterungen, die zur Sicherstellung der Beweiskraft elektronischer Dokumente entsprechend §371a der Zivilprozessordnung notwendig sind.

HIGHLIGHTS
  • Beweiswerterhaltung mit TR RESISCAN digitalisierter Dokumente
  • umfangreiche Integrationsmöglichkeiten in E-Aktenlösungen
  • Schnittstellen zu allen gängigen Archiven
  • Revisionssichere Ablage elektronischer Dokumente
  • Langzeitarchivierung entsprechend spezifischer Anforderungen
  • nach neuestem Prüfschema (Version 1.2.1) der BSI-TR ESOR zertifiziert
SYSTEMARCHITEKTUR
pronext archive manager architektur
Abbildung: proNEXT Systemarchitektur gemäß BSI TR-ESOR – 03125

1 Mio

Beweiswerterhaltungen
pro Tag

1

Zeitstempel
pro Monat
... werden durch procilon Technologie bei Kunden automatisiert verarbeitet.
Zahlen aktualisieren sich nicht

Langzeitarchivierung - So unterstützt proNEXT Archive Manager

Automatische Erhaltung der Prüfbarkeit archivierter Dokumente

Und Ihr Original wird unveränderlich

proNEXT Archive Manager sorgt für die automatische Erhaltung der höchstmöglichen juristischen Beweiskraft elektronischer Dokumente - auch wenn besonders lange Aufbewahrungsfristen notwendig sind, z.B. Rechnungen, Vertragsunterlagen, Urkunden, Testamente, Prüfprotokolle,...

Schnittstellen zu Archiven und Fachverfahren

Einfachste Integration in Ihre IT-Umgebung

Egal ob aus Ihrem E-Mail-Postfach, einer Fachapplikation, beispielsweise einem ERP-System, einem Dokumentenmanagement (DMS) oder aber einem Scan-Prozess am Client, die Schnittstellenvielfalt des proNEXT Archive Managers versteht auch Ihr System und wertet es zum revisionssicheren Langzeitspeicher auf.

Automatische Langzeitarchivierung Ihrer Originale
nach BSI Richtlinie TR ESOR

Damit Ihre wichtigen Dokumente nicht an Beweiskraft verlieren

proNEXT Archive Manager nutzt das kryptografische Verfahren einer Hashbaum-Erstellung nach Vorgaben des BSI, um Ihre elektronischen Dokumente rechtskonform aufzubewahren. Als beweiswerterhaltendes IT-System erzeugt proNEXT Archive Manager für archivierte Dokumente und Signaturen einen elektronischen Archivzeitstempel und signiert den Hashbaum automatisch immer wieder neu.

VORTEILE
  • BSI-zertifizierte Sicherheit bei der elektronischen Verwahrung
  • Langzeitarchivierung, Beweiswerterstellung & -Erhaltung in einem System
  • Dauerhafte Beweissicherung
  • Keine redundante Datenhaltung
KUNDENSTIMME
referenz krz lemgo

„Angesichts der wiederholten und aktuellen Sicherheitsprobleme großer Unternehmen haben wir besonderen Wert auf das Thema Sicherheit gelegt. Die procilon bietet für die Datenautobahn höchste Sicherheit auf modernster Technologie für die Bereiche Authentifizierung, die Erstellung bis hin zum nachträglichen Verifizieren digitaler Signaturen, sowie die sichere Archivierung von Dokumenten.“

Reinhold Harnisch, Geschäftsführer des KRZ Lemgo

proNEXT Archive Manager nutzt den Zeitstempeldienst der proTECTr Embedded Service Architecture

Häufige Fragen (FAQ)
Was ist beim Aufbewahren elektronischer Dokumente zu beachten?

Beim Ablegen und Aufbewahren elektronischer Dokumente und Daten ist eine Umsetzung von Sicherheitszielen auf höchstmöglichem Stand der Technik notwendig. Der elementare Beleg dafür findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) § 371 a „Beweiskraft elektronischer Dokumente“. Dieser wird zusätzlich durch die europaweit geltende eIDAS-Verordnung bekräftigt.

Warum schwindet die Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente?

Im Unterschied zu Papierdokumenten kann die Beweiseignung elektronisch signierter Dokumente mit der Zeit „verschwinden.“ Ursache dafür ist der Verlust der Sicherheitseignung kryptografischer Algorithmen. Zusätzlich können die für die Überprüfung von Zertifikaten notwendigen Verzeichnisse und Unterlagen nicht mehr verfügbar sein.

In der Folge muss bei der Archivierung digitaler Unterlagen nicht nur sichergestellt werden, dass diese jederzeit wiederauffindbar sind, sondern auch für eine mögliche Beweisführung vor Gericht herangezogen werden können.

Wie kann der Beweiswert signierter Dokumente erhalten werden?

Damit im Rahmen der Langzeitarchivierung die Beweiskraft elektronischer Signaturen erhalten werden kann, muss der Zeitpunkt der Signaturerstellung beweiskräftig in einem geeigneten „beweiswerterhaltenden“ IT-System dokumentiert werden. Dieses erzeugt einen Archivzeitstempel und signiert archivierte Dokumente inkl. deren Signaturen somit immer wieder neu.

Wird dann zu einem beliebigen Zeitpunkt ein signiertes Dokument aus dem Archivsystem angefordert und bei der Verifikation festgestellt, dass die kryptografischen Algorithmen und Parameter nicht mehr sicherheitsgeeignet sind, kann über ein Beweisdokument (mit allen bis dato erzeugten Zeitstempeln) nachgewiesen werden, dass dieses elektronisch signierte Dokument rechtzeitig neu signiert wurde und seine juristische Verwendbarkeit erhalten ist.

Welche Richtlinien legen die Umsetzung fest?

In Übereinstimmung mit der eIDAS-Verordnung ist das genaue Vorgehen für Deutschland in der technischen Richtlinie BSI TR 03125 (BSI TR-ESOR) eindeutig beschrieben. Ebenfalls werden vom BSI die sicherheitsrelevanten kryptografischen Algorithmen in Form eines Kataloges veröffentlicht.

Wie realisiert proNEXT Archive Manager die Beweiswerterhaltung?

Als beweiswerterhaltendes IT- System erzeugt die proNEXT Archive Manager für archivierte Dokumente und Signaturen einen elektronischen Archivzeitstempel und signiert den Hasbaum automatisch immer wieder neu. Die Komponente bietet sämtliche kryptografischen Erweiterungen, die zur Sicherstellung der Beweiskraft elektronischer Dokumente entsprechend § 71 a der Zivilprozessordnung notwendig sind. 

Die Software kann über Archive hinaus auch in Dokumentenmanagementsysteme und /oder e-Aktenlösungen integriert werden und ist nach BSI 03125 TR -ESOR zertifiziert

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