Eingabehilfen öffnen
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proGOV ergänzt gescannte Dokumente vor Überführung an ein DMS mit einer qualifizierten elektronischen Signatur je Dokumentenseite. Der signierende Mitarbeiter bestätigt mit seiner elektronischen Unterschrift, dass die eingescannten Dokumente inhaltsgleich in elektronische Dokumente überführt werden. Dafür ist nach der Durchführung einer Sichtprüfung (Stichprobe) nur eine PIN-Eingabe für die Erzeugung von mehreren Signaturen auf einem oder mehreren Dokumentenstapeln notwendig. Der proGOV Signaturserver führt backendseitig die Massensignatur- und Berechtigungsprüfung durch und stellt die Langzeitarchivierung der signaturrelevanten Daten sicher.
procilon Technologie ist in der Lage, die Vertrauenswürdigkeit elektronisch gespeicherter Dokumente über lange Zeiträume zu erhalten. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeit der Signatur-Algorithmen sind die Daten mit einer neuen qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen (SigV).
Hierbei genügen qualifizierte Zeitstempel im Sinn des § 17 Satz 3 SigV, sowie der Einschluss früherer Signaturen.
Realisiert wird dies durch einen Hashwerteintrag von Dokument und Signatur im HashTree. Der periodische (tägliche) Abschluss des HashTrees durch Zeitstempel sichert den lückenlosen Vollständigkeitsbeweis des Archivs. Die Beweisbarkeit und der Chronologie der Archivierungszeitpunkte wird ArchiSig-konform gewährleistet.
Besteht eine gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht ist das ersetzende Scannen von Papierdokumenten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn Regelungen bestehen, die einen Ersatz der Papieroriginale durch die gescannten elektronischen Kopien ausdrücklich erlauben. Unterliegen die Papierdokumente keiner gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht ist das ersetzende Scannen rechtmäßig.
Problem: Beweiswert elektronischer Dokumente kann abnehmen
Im Unterschied zu Papierdokumenten kann die Beweiseignung elektronisch signierter Dokumente mit der Zeit abnehmen. Ursachen dafür sind insbesondere, dass die verwendeten kryptografischen Algorithmen und Schlüssel im Laufe der Zeit ihre Sicherheitseignung verlieren (können). Es ist nicht immer zusätzlich gewährleistet, dass die für die Überprüfung von Zertifikaten notwendigen Verzeichnisse und Unterlagen über 30 Jahre und mehr verfügbar sind. Dabei ist die Möglichkeit zur Prüfung bzw. Verifizierung der angebrachten Signaturen zu bestimmten Zeitpunkten (z.B.: Prüfung durch das Gericht) zu beachten.
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