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Wenn es um die Speicherung von Dokumenten geht, sind Unternehmen und Institutionen an gesetzliche Vorgaben gebunden und müssen entsprechende Fristen zur Aufbewahrung beachten. So gelten entsprechende Anforderungen für die Langzeitarchivierung von Daten, wie z. B. das GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), HGB (Handelsgesetzbuch; § 239, § 257), AO (Abgabenordnung; § 146, § 147, § 200), das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).
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Schon heute werden wichtige Dokumente überwiegend digital erzeugt und verarbeitet. Auch existieren rechtlich relevante Dokumente, die nur als Papier vorliegen und durch den Prozess des Ersetzenden Scannens in die digitale Form überführt und elektronisch signiert wurden, dann nur noch im digitalen Original.
Insbesondere bei Dokumenten mit Willenserklärungen oder Herkunftsnachweisen reicht eine einfache, revisionssichere Ablage, z. B. im PDF/A-Format, für eine rechtskonforme Langzeitarchivierung nicht aus. Hier empfiehlt sich der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), um die Beweiskraft dauerhaft sicherzustellen.
Die Integrität und Authentizität solcher digitaler Dokumente muss über Jahre hinweg gewährleistet bleiben. Deshalb ist es für Unternehmen und Institutionen entscheidend, sich frühzeitig mit den Anforderungen einer rechtssicheren Langzeitarchivierung auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass digital signierte Inhalte auch langfristig lesbar, prüfbar und rechtsgültig bleiben.
elektronische Signaturen & Siegel
Elektronische Unterschriften werden mit komplexen kryptographischen Algorithmen erzeugt, die nur über begrenzte Zeiträume genutzt werden können. Dies begründet sich vorrangig durch technologische Weiterentwicklung, die sich z. B. Cyberkriminelle zunutze machen können. Deshalb haben elektronische Zertifikate als Grundlage für die Erzeugung elektronischer Signaturen eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer.
Sollen nun Signaturen zu einem Zeitpunkt geprüft werden, an dem das zugrundeliegende Zertifikat nicht mehr gültig ist, kommt es zu einem negativen Prüfergebnis. Generell muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Signaturerzeugung jedoch gültig gewesen sein, damit der Beweiswert des Dokumentes erhalten bleibt.
Um die juristische Beweiskraft elektronisch signierter Dokumente langfristig sicherzustellen, sind geeignete Maßnahmen im Rahmen der Langzeitarchivierung erforderlich. Genau hier setzt BSI-zertifizierte Fachsoftware wie der proNEXT-Archive-Manager an – sie sorgt dafür, dass signierte Daten auch über viele Jahre hinweg zuverlässig validiert und archiviert werden können.
Ein Backup dient der kurzfristigen Speicherung elektronischer Daten zur Wiederherstellung nach Systemfehlern. Eine Langzeitarchivierung hingegen ist speziell auf die langfristige Speicherung organisierter Datensätze ausgerichtet.
Um den Beweiswert Ihrer langzeitarchivierten Dokumente bestmöglich zu erhalten, sollten herkömmliche oder bestehende Archivsysteme um eine Spezial-Komponente erweitert werden
Zunächst muss der Zeitpunkt der Signaturerstellung beweiskräftig in einem geeigneten „beweiswerterhaltenden“ IT-System dokumentiert werden. Dieses erzeugt einen Archivzeitstempel und signiert archivierte Dokumente inkl. deren Signatur auf täglicher Basis immer wieder neu. Wird dann zu einem beliebigen Zeitpunkt ein signiertes Dokument aus dem Archivsystem angefordert und bei der Verifikation festgestellt, dass die kryptographischen Algorithmen und Parameter nicht mehr sicherheitsgeeignet sind, kann über ein Beweisdokument (mit allen bis dato erzeugten Zeitstempeln) nachgewiesen werden, dass dieses elektronisch signierte Dokument rechtzeitig neu signiert wurde und seine juristische Verwendbarkeit erhalten ist.
In einem so genannten Hashbaum können Hashwerte über beliebige Dokumente gespeichert werden. Die aufrufende Anwendung übergibt nur das Dokument, die Signatur oder eine Kombination aus beidem. Das Erzeugen und Prüfen des Hashwertes übernimmt der Server. Die Bildung des Hashbaums erfolgt, indem zuerst 2 oder mehr Hashwerte der 1. Ebene konkateniert und diese Byte-Folge zu einem neuen Hashwert (Kind) berechnet werden. Dieses Verfahren wird solange fortgesetzt, bis in der letzten Ebene nur noch ein Hashwert übrigbleibt. Dieser Hashwert wird dann mit einem qualifizierten Zeitstempel signiert. Anhand der Daten im Langzeitarchiv kann auch ein standardisiertes Beweisdokument (Evidence Record) erstellt werden, welches die Echtheit und Integrität im Falle einer Beweisführung belegt.
Die zukunftssichere und systemübergreifende Beweiswerterhaltung nach BSI stellt obendrein die Austauschbarkeit zugrundeliegender Archiv- und/oder DMS-Systeme sicher. Die in der eingesetzten Technologie zu implementierenden Prozessschritte sind in der technischen Richtlinie BSI TR 03125 (BSI TR-ESOR) eindeutig beschrieben:
Archivdatenobjekt erzeugen
Archivdatenobjekt ID erzeugen (AOID)
Signaturprüfung
Eintragen der Prüfergebnisse
Eintragen der Prüfergebnisse
Erzeugen eines Hashwertes
Übergabe Hashwert & AOID an Archiv
Signaturerzeugung, Prüfung
Erzeugen/aktualisieren eines Hash-Baumes
Übergabe des Hash-Baumes an Archiv
Ablage im Archiv
Die Kerninhalte der TR-ESOR sind in den europäischen Standards für Bewahrungsdienste enthalten, so dass TR-ESOR vollständig kompatibel ist.
Die von procilon entwickelte Software zur Ergänzung bestehender Langzeitarchive - proNEXT Archive Manager - beinhaltet alle Komponenten, die für die Ablage qualifiziert signierter Dokumente sowie die Erhaltung der Gültigkeit von Signaturen benötigt werden.
Die Software nutzt das kryptographische Verfahren einer Hashbaum-Erstellung nach Vorgaben des BSI, um elektronische Dokumente rechtskonform aufzubewahren und kann über Archive hinaus auch in Dokumentenmanagementsysteme und /oder e-Aktenlösungen integriert werden.
Die Komponente ist nach neuestem Prüfschema der BSI TR-03125 – Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente, Version 1.3 zertifiziert und bietet sämtliche kryptographischen Erweiterungen, die zur Sicherstellung der Beweiskraft elektronischer Dokumente entsprechend § 371a der Zivilprozessordnung notwendig sind.
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„Egal ob DALE-Dokumente, Unfallanzeigen (EUAZ) aus Extranet-Anwendungen oder auch elektronische Krankenakten, unsere Prozesse ermöglichen es nun, Daten aus den verschiedensten Verfahren hoch qualitativ und papierlos zu bearbeiten, zu signieren und dem weiteren Bearbeitungsprozess automatisiert zuzuführen. Das betrifft neben den gescannten Dokumenten auch die per E-Mail eingehenden Daten"
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