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GeschGehG - Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das GeschGehG (Geschäftsgeheimnisgesetz) setzt gemäß der europäischen Richtlinie „(EU) 2016/943“ den einheitlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen im deutschen Recht um. Vorrangig wird dieses Gesetz die bestehenden Paragraphen 17-19 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb vollumfänglich ersetzen. Sowohl zivil- und strafrechtlicher Schutz von Geschäftsgeheimnissen werden einheitlich angewandt.

GeschGehG - Inkrafttreten in Deutschland

GeschGehG ist am 26.04.2019 in Deutschland in Kraft getreten. Mit einer mehrmonatigen Verspätung wurde der Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß der EU-Richtlinie von der Bundesregierung abgesegnet und umgesetzt.

Was bedeutet GeschGehG für Unternehmen?

Auswirkungen auf die Informationstechnik
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird vorgeschrieben
  • Risikobewertung analog personenbezogenen Daten
  • Umsetzung nach "Stand der Technik" empfohlen
  • Orientierung an technischen u. organisatorischen Datenschutz-Maßnahmen

Wie wird das Geschäftsgeheimnisgesetz umgesetzt?

Der Schutz von Informationen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes wird mit einer bewährten Vorgehensweise aus der Informationssicherheit hergestellt.

GeschGehG - Schutz mit bewährter Vorgehensweise aus der Informationssicherheit herstellen

Geeignete Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GeschGehG sind Geschäftsgeheimnisse nur noch die Daten, die "durch geeignete Maßnahmen geschützt" sind. Übertragen auf die IT-Sicherheit, liegen also Informationen mit besonderem Schutzbedarf vor, die nach Stand der Technik durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu schützen sind.

GeschGehG - Nur geschützte Daten sind Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse sind Daten, Tatsachen und Prozesse, welche sich auf ein bestimmtes Unternehmen beziehen und lediglich einem ausgewählten Personenkreis offenkundig gemacht werden. Einst wurden jene Geschäftsgeheimnisse im Büro-Tresor der Geschäftsleitung sicher verwahrt. In der heutigen Zeit liegen sensible Geschäftsinformationen nicht selten offen auf Fileservern oder in Cloudspeichern ab oder werden per unverschlüsselter E-Mail an Geschäftspartner verschickt.
Um die Innovationsstärke und Leistungsfähigkeit deutscher Industrie- und Mittelstandsunternehmen aufrecht zu erhalten, definiert das GeschGehG rechtliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und sichert somit den Geheimnisschutz von sensiblen Geschäftsinformationen.

12. April 2019

GeschGehG - Digitaler Safe für Geschäftsgeheimnisse wird Gesetz

Interview mit Hagen Albus, Rechtsanwalt und Geschäftsführer jurcons GmbH

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