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EGVP Postfächer, die ohne Identifizierung des Posfachinhabers eingerichtet wurden, können ab 1.11.2024 nicht mehr verwendet werden.
Bitte richten Sie sich rechtzeitig ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ein. Für Behörden steht das besondere Behördenpostfach (beBPO) zur Verfügung.
procilon ermöglicht es, die Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit seiner Software automatisiert abzuwickeln und einfach in Ihre bestehende (IT)-Infrastruktur einzubinden. Eine Installation am Arbeitsplatz entfällt. So können EGVP-Nachrichten ganz bequem mit Ihrem vorhandenen E-Mail-Programm versendet und empfangen werden.
Neu im Bereich elektronischer Gerichts- und Verwaltungspostfächer? Hier haben wir grundlegende und häufig gestellte Fragen rund um das EGVP beantwortet.
So einfach funktioniert’s: Der Absender versendet mit seinem E-Mail-Programm eine Nachricht. Dann wird über proGOV, die integrierte EGVP Software von procilon, automatisch eine Abfrage beim Justiz-Verzeichnisdienst SAFE getätigt, um sicherzustellen, dass die Nachricht an den richtigen Empfänger geht. Anschließend wird die Nachricht verschlüsselt über das Justiz-Postfach EGVP an die Justiz übermittelt.
Dabei übernimmt die EGVP Software alle Aufgaben zur Absicherung der elektronischen Kommunikation mit der Justiz und Gerichten:
Geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen und Nutzung des OSCI-Standards
Mit der SAFE - Secure Access to Federated eJustice/E-Government - ID werden Gerichte als korrekter Empfänger und Sender von EGVP-Nachrichten gegenüber Dritten authentifiziert
Sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung des Gerichts/der Behörde
Auf Wunsch automatische E-Mail-Benachrichtigung bei Eingang von EGVP-Nachrichten
Mit der Umsetzung Ihrer EGVP-Kommunikation mit procilon sind Sie auch für die Zukunft gut gerüstet. Durch die Vielzahl an erweiterbaren Modulen können Sie z.B. eine Einbindung von Archivierungsmöglichkeiten, gesicherten E-Mail-Versand, De-Mail-Integration, oder beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Vorgängen jederzeit leicht ergänzen.
Für Unternehmen ist die Nutzung des EGVP nicht allgemein verpflichtend. Sie kann aber in speziellen rechtlichen Kontexten in der Kommunikation mit staatlichen Stellen, etwa in der Justiz, erforderlich und vorteilhaft sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unternehmen regelmäßig mit Gerichten oder Behörden in Kontakt stehen und Dokumente elektronisch einreichen müssen.
Für bestimmte Berufsgruppen, wie Anwälte und Notare, ist die Verwendung von EGVP Pflicht. Für Behörden wird der Gebrauch empfohlen, um der Verpflichtung, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen, nachzukommen. Für Privatpersonen besteht keine Pflicht.
Das EGVP ist eine allgemeine elektronische Kommunikationsplattform, die von einer breiten Nutzergruppe zur Kommunikation mit Gerichten und Behörden verwendet werden kann. Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist eine erweiterte Komponente des EGVP und ausschließlich für Behörden vorgesehen.
Beim beBPo erfolgt eine strengere Authentifizierung, denn der Absender muss durch spezielle Identitätsprüfungen und Zertifikate eine besonders vertrauenswürdige Identität nachweisen. Dies stellt sicher, dass nur autorisierte Behörden über das Postfach kommunizieren können. Beim EGVP ist die Authentifizierung hingegen weniger streng, da es auch von anderen Nutzergruppen wie Privatpersonen und Unternehmen verwendet wird. Im Verzeichnisdienst SAFE wird diese Unterscheidung durch unterschiedliche Rollen sichergestellt: „egvp_behoerde“ für das EGVP und „egvp_bebpo“ für das beBPo.
Das EGVP ist eine allgemeine Plattform für die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eine erweiterte Empfangs- und Sendekomponente innerhalb der EGVP-Infrastruktur, welche ausschließlich für Anwälte vorgesehen ist. Die Nutzung des beA ist für alle in Deutschland zugelassenen Anwälte verpflichtend.
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